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Die Flughafenbestimmungen werden vom Flughafenbetreiber gemäß den Verordnungen der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC (Kapitel 2 der „Vorschrift für den Bau und den Betrieb von Flughäfen“) erstellt und daraufhin von dieser Behörde genehmigt werden.

Die einzelnen Inhalte der Flughafenbestimmungen sind verbindlich, sowohl was die Beurteilung auf Eignung des Betreibers für eine Flughafenzertifizierung angeht als auch in Bezug auf das öffentliche und private Personal, das für die air-side eingesetzt wird.

In den Flughafenbestimmungen sind alle Daten, die die „safety“ von Luftfahrzeugen und dem beteiligten Personal in der air-side betreffen, enthalten.

Die spezifischen Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Flughafenthemen sind über einen Benutzernamen und ein Passwort zugänglich, die vom Flughafenbetreiber unter folgenden Adressen angefordert werden können: 

Für den FLUGHÄFEN VON BARI: safetybari@aeroportidipuglia.it 

Für den FLUGHAFEN VON BRINDISI: safetybrindisi@aeroportidipuglia.it

Für den FLUGHÄFEN VON FOGGIA: safetyfog@aeroportidipuglia.it 

Für den FLUGHAFEN VON GROTTAGLIE: safetytaranto@aeroportidipuglia.it