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Es ist das Recht aller Arbeiternehmer/innen an den Standorten, in einem positiven Arbeitsumfeld tätig zu sein, in dem zwischenmenschliche Beziehungen durch Korrektheit und gegenseitigen Respekt vor der Freiheit und der Würde der Menschen gekennzeichnet sind.

Die Verwaltung ist bemüht, jegliches Hindernis für diese Rechte zu beseitigen und so ein Arbeits- und Lernumfeld zu gewährleisten, in dem Männer und Frauen die Unantastbarkeit ihrer Person gegenseitig respektieren. Die Verwaltung garantiert auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Flughäfen Apuliens das Recht zum Schutz vor jeglicher Handlung und jeglichem Verhalten, das (auch indirekt) Vorurteile oder Diskriminierungen hervorruft. 

Jedes diskriminierende und/oder schickanierende und belästigende Verhalten, das durch den Kodex festgelegt wird, stellt eine untolerierbare Verletzung der Würde der Arbeitnehmer/innen dar. Es ist bekannt, dass sexuelle und sittliche Belästigungen sowie jegliche diskriminierende Handlung die mentale und physische Gesundheit, das Vertrauen sowie die Stimmung und in Folge auch die Arbeitsleistung des betroffenen Menschen beeinträchtigen.

Es ist nicht zulässig, dass jemand seine höhere hierarchische Position oder eine andere (familiäre oder soziale) Schieflage ausnutzt, um diskriminierende Handlungen oder diskriminierendes Verhalten, Belästigungen oder Schikanen an den Tag zu legen. 

Wer sexuelle oder sittliche Belästigungen, diskriminierende Handlungen oder unerwünschtes und sexuell konnotiertes diskriminierendes Verhalten erleidet, hat das Recht auf Untersagung oder auf Beendigung dieses Verhaltens. Dabei kann sich die Person auf angebrachte und unparteiische Verfahren verlassen, für die die Verwaltung sorgt und deren Umsetzung sie gewährleistet.  

Jegliche Verletzung der Würde der Arbeitnehmer/innen und besonders sexuelle Belästigung wird auf den Verdacht rechtswidrigen Verhaltens überprüft. Es ist Aufgabe der Verwaltung, auch zivil und strafrechtlich den Schutz einer vermutlich belästigten Person zu gewährleisten. Ein erstes Beratungsgespräch bei einer/einem Rechtskundigen ist für die Betroffene/den Betroffenen kostenlos. 

Niemand darf die eigene Position dazu verwenden, die im vorliegenden Kodex vermerkten Zusicherungen aufzuheben oder abzuschwächen.